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GASTROLAW - FÜR GASTGEWERBLICHES RECHT
Wir sind spezialisiert auf gastgewerbliches Miet- und Kaufrecht, Betriebsübergaben, Gesellschaftsgründungen, Geranten- / Betriebsleiter- / Direktionsverträge, gastgewerbliches Arbeitsrecht (L-GAV, Arbeitsgesetz), Gastgewerbe-Bewilligungen, Verwaltungsverfahren, Beratung von Gastgewerbe-Unternehmen, Organisationen und -Verbänden.
UNSERE EXPERTISE
Unsere Expertise umfasst eine Vielzahl von Fachgebieten im Gastgewerbe, einschließlich Miet- und Kaufrecht, Betriebsübergaben, Gesellschaftsgründungen, Arbeitsrecht, Gastgewerbe-Bewilligungen, Verwaltungsverfahren und Beratung von Gastgewerbe-Unternehmen, Organisationen und -Verbänden.
Treuhandskanzlei für Gastronomie, Food und Hotellerie
Rechtsberatung und Vertretung für Gastronomiebetriebe
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